Patientenrechte kompakt

Broschüre

Patientenrechte kompakt

Beispiele: Wichtige Begriffe

Selbstbestimmung

Ohne Ihre Einwilligung darf in der Regel keine Untersuchung oder Behandlung, zum Beispiel Operationen, Injektionen, Bestrahlungen, Verabreichung von Medikamenten, durchgeführt werden. Deshalb müssen Ärzte und Therapeuten Sie zuvor umfassend und verständlich informieren und beispielsweise über Erfolgsaussichten, Risiken und mögliche Alternativen Auskunft geben. Auf zusätzlich entstehende Kosten müssen Sie gesondert hingewiesen werden.

Zeit für Entscheidungen

Die Aufklärung muss so rechtzeitig erfolgen, dass Sie genügend Zeit haben, um sich für oder gegen eine Maßnahme zu entscheiden. In der Regel sollte bei einer stationären Behandlung das Aufklärungsgespräch spätestens einen Tag vor der Operation stattfinden, bei einer ambulanten Behandlung spätestens am Tag des Eingriffs.

Qulitätsstandards

Jede Behandlung muss aktuellen und anerkannten Standards entsprechen. Diese können sich unter anderem aus den Leitlinien der medizinischen Fachgesellschaften ergeben. Sie haben also ein Anrecht auf eine in allen Belangen qualitätsgesicherte Behandlung. Nicht garantiert werden kann dagegen eine in jedem Fall erfolgreiche Behandlung

Hilfe bei Behandlungsfehler

Besteht der Verdacht auf einen Behandlungsfehler, soll Ihre Kranken- oder Pflegekasse Sie unterstützen. Die BARMER GEK tut dies unabhängig von der neuen Gesetzgebung bereits seit 1999.

Mitwirkungspflicht

Für eine erfolgreiche Behandlung ist ein einvernehmliches Zusammenwirken mit den Behandelnden ganz wichtig. Aus diesem Grund müssen Sie alle für die Behandlung bedeutsamen Umstände offenlegen. Sollte es zu einem Schadensfall kommen, kann Ihnen sonst unter Umständen ein Mitverschulden angelastet werden.

Ihre persönliche Patientenakte

Die behandelnde Praxis oder das Krankenhaus sind verpflichtet, Ihre Patientenakte vollständig, sorgfältig und fälschungssicher zu führen. Die Akte muss alle wesentlichen Diagnose- und Behandlungsergebnisse sowie Angaben über Umfang und Zeitpunkt der Aufklärung enthalten und auch Ihre Einwilligung zur Behandlung vermerken. Nachträgliche Änderungen sind nur dann gestattet, wenn der ursprüngliche Eintrag sichtbar bleibt. Sie haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, Ihre vollständige Akte auf Nachfrage unverzüglich einzusehen. Sie können eine Kopie verlangen, deren Kosten Sie jedoch unter Umständen selbst tragen müssen.

Individuelle Gesundheitsleistungen

Individuelle Gesundheitsleistungen, kurz IGeL genannt, sind ärztliche Zusatzangebote zur Früherkennung, Diagnose und Behandlung von Krankheiten. Sie stehen jedoch nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Der Grund: Bei den meisten Zusatzangeboten gibt es bislang keine ausreichenden wissenschaftlichen Belege für ihren Nutzen. Die meisten sind zudem medizinisch nicht unbedingt notwendig. Bietet Ihnen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt eine IGeL an, muss sie oder er begründen, warum die BARMER GEK die Kosten nicht übernimmt und welche möglichen Vor- oder Nachteile mit der vorgeschlagenen Maßnahme verbunden sein können. Diese Beratung darf nicht vom Praxispersonal etwa am Empfang durchgeführt werden. Außerdem ist es Ihr gutes Recht, eine IGeL abzulehnen. Eine schriftliche Erklärung darüber brauchen Sie nicht zu unterschreiben.

Aufgaben: Konzeption, Texterstellung
Auftraggeber: BARMER GEK
Jahr: 2013
Kooperationspartner: Beispiel

aHa-Texte
Text, Konzeption und Gestaltung

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50968 Köln

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